Tarifvertrag öffentlicher dienst erzieher
Die Altersrente von Angestellten ist im Sozialgesetzbuch VI geregelt. Sie entspricht der Höhe der geleisteten Rentenbeiträge und der Dauer ihrer Entzahlungen. Neben der Altersrente erhalten die Angestellten eine Zusatzrente, die bis Ende 2000 den Grundprinzipien des Beamtenrechts entsprach und auch von den Ländern für ihre Angestellten gezahlt wird. Ab 2001 wurde ein neues Rentensystem für Angestellte eingeführt, das den Modellen des privaten Sektors entspricht. Uganda: Bildungsgewerkschaft fordert Behörden auf, bessere Arbeits- und Lebensbedingungen zu versprechen. Jeder Beamte, der mindestens fünf Jahre gearbeitet hat, hat Anspruch auf eine Rente. Es gibt jedoch keine Mindestdienstpflicht in Fällen, in denen der Lehrer an der Ausübung seiner Aufgaben gehindert wurde, z. B. durch Krankheit. Die Rente wird auf der Grundlage des Grundgehalts, der Familienbeihilfe und der Ruhezulagen berechnet, die der Beamte am Ende seines Dienstes erhalten hat. Die Rente beträgt 1,8 Prozent des anspruchsberechtigten Verdienstes für jedes Dienstjahr, das auf die Überalterung angerechnet wird, und reicht von mindestens 35 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 71,75 Prozent des ruhegehaltsfähigen Entgelts. Die Mehrheit der Lehrer in den ostdeutschen Bundesländern – mit Ausnahme Brandenburgs – hat derzeit den Status von Angestellten.
Die Lehrer, die ihre Lehrqualifikation in der DDR erworben hatten, konnten aber auch auf der Grundlage des Einigungsvertrags und der Landesordnung als Beamte eingesetzt werden. Die Ständige Kultusministerkonferenz der Länder einigte sich im Mai 1993 auf die Anerkennung von Lehrerausbildungskursen in der ehemaligen DDR und deren Zuordnung zu konventionellen Karrierewegen (Vereinbarung über die Anerkennung und Zuordnung der Lehrerausbildungsgänge der ehemaligen DDR zu herkömmlichen Laufbahnen), um die Gehaltsgruppen von Lehrern zu klären, die ihre Ausbildung in der DDR erhalten haben.